Garantie

Garantieverpflichtung

Der Verkäufer garantiert, daß das unten angegebene Produkt in einem Zeitraum von 24 Monaten nach Lieferdatum keine Material- und Fertigungsfehler aufweist. Reklamationen müssen beim Verkäufer innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Fehler entdeckt wurde oder entdeckt sein müßte, angemeldet werden. Der Verkäufer kommt den genannten Garantieverpflichtungen am Verkaufsort nach.

 

Einschränkung der Garantieverpflichtung

Die Garantieverpflichtung gilt nicht für Fehler, die als Folge von unsachgemäßer Anwendung des Produktes oder aufgrund von mangelhafter Pflege, Behandlung oder Wartung enstanden sind, wie z.B. der Unterlassung, die Schließvorrichtungen abzuschmieren.

Die Garantieverpflichtung gilt auch nicht für Schäden, die bei unnormalem Verschleiß aufgrund von nicht normalem Gebrauch entstanden sind, für sogenannte indirekte Schäden, also Schäden an Personen oder Eigentum, für Produktionsausfall, ausgebliebenen Gewinn oder sonstigen Verlust, der dem Käufer widerfahren sein kann oder für einen anderen, einer dritten Person entstandenen Schaden.

 

Fehlerbeseitigung nach Ablauf der Garantiezeit

Der Verkäufer beseitigt auch nach Ablauf der Garantiezeit Fehler, aber dann gegen Bezahlung der üblichen Gebühren.